Neue Hundehalter-Verordnung in Oberösterreich: Was sich ändert

In Oberösterreich stehen Hundehalter und Gemeinden vor neuen Regelungen, die den Umgang mit Hunden sicherer gestalten sollen. Ein kürzlich vorgestellter Gesetzesentwurf bringt dabei eine Vielzahl an Änderungen und Anforderungen mit sich. Diese betreffen sowohl die Ausbildung und Haltung von Hunden als auch die Maßnahmen, die Gemeinden ergreifen können. Im Folgenden beleuchten wir die wichtigsten Eckpunkte.

1. Strengere Ausbildungs- und Haltungsvorschriften für Hundehalter

Künftig müssen alle Hundehalter, unabhängig von der Größe des Tieres, wie bisher einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Theoriekurs muss allerdings vor der Anschaffung des Hundes in Präsenz absolviert werden. Für Halter von großen Hunden wird zusätzlich ein Alltagstauglichkeitstest verpflichtend. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Hundehalter nicht nur über die theoretischen Grundlagen verfügen, sondern auch praktisch in der Lage sind, den Hund im Alltag sicher zu führen.

2. Mehr Handlungsspielraum für Gemeinden

Eine der größten Neuerungen betrifft die erweiterte Handhabe für Gemeinden. Der neue Maßnahmenkatalog ermöglicht es Behörden, gezielt gegen auffällige Hunde vorzugehen. Maßnahmen können von speziellen Anordnungen für einzelne Hunde über die Untersagung der Hundehaltung an bestimmten Orten bis hin zur Abnahme von Tieren reichen. Zudem können Personen, die als ungeeignet zur Hundehaltung gelten, von der Hundehaltung ausgeschlossen werden.

3. Früheres Eingreifen bei auffälligem Verhalten

Ein zentrales Ziel des neuen Gesetzes ist es, bereits präventiv handeln zu können, bevor es zu gefährlichen Bissverletzungen kommt. Gemeinden erhalten erweiterte Möglichkeiten, Hunde als „auffällig“ einzustufen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Situationen erst entstehen.

4. Verbesserter Austausch zwischen den Gemeinden

Um den Umgang mit auffälligen Hunden besser koordinieren zu können, wird künftig eine engere Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden gefördert. Auffälligkeiten sollen im oberösterreichischen Hunderegister erfasst werden. Neu ist zudem, dass Bürgermeister Zugriff auf die Daten aller Gemeinden haben. Dies ermöglicht einen lückenlosen Austausch über potenziell gefährliche Hunde und ihre Halter.

5. Strengere Vorschriften für bestimmte Hunderassen

Besondere Anforderungen betreffen die Haltung von sechs spezifischen Hunderassen: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu. Für diese Rassen wird ab dem 13. Lebensmonat des Tieres eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Allerdings können Halter, die bestimmte Auflagen erfüllen, eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Diese Regelung zielt darauf ab, ein höheres Maß an Sicherheit im Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden zu gewährleisten.

6. Nächster Schritt: Der Landtag ist am Zug

Im weiteren Verlauf steht nun die parlamentarische Debatte an. Der oberösterreichische Landtag wird voraussichtlich noch vor dem Sommer 2024 über das neue Gesetz abstimmen. „Nach einer Beschlussfassung des Gesetzes vor dem Sommer 2024 denke ich daher an ein Inkrafttreten mit einer angemessenen Frist zur Vorbereitung und Information gegen Ende des Jahres 2024“, erklärte der zuständige Landesrat Lindner.

Patrick Tiefenbach

Expertentipp:

Mit diesen neuen Regelungen soll die Hundehaltung in Oberösterreich sicherer und verantwortungsbewusster gestaltet werden. Die erweiterten Befugnisse der Gemeinden zielen darauf ab, gefährliche Situationen frühzeitig zu verhindern und einen besseren Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten. Halter sollten sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und sich umfassend informieren, um etwaige Änderungen im Umgang mit ihrem Hund zu berücksichtigen.