Du hast bereits ein Haustier oder möchtest in nächster Zeit eines in deine Obhut nehmen und lebst in Österreich? Dann ist dieser Blogartikel genau richtig für dich, damit du den Durchblick behältst, was du nun nicht mehr darfst, worauf du achten sollst und was der aktuelle Stand rund um die Gesetze zu Tierschutz und Tierhaltung ist, erfährst du hier.
Im Sommer 2024 wurde eine Novelle für das Tierschutzgesetz herausgebracht, die nun mit 01. Jänner 2025 in Kraft getreten ist. Auch das Hundehaltegesetz wurde in Oberösterreich im Dezember 2024 erweitert. Keine Sorge-hier kommen die wichtigsten Infos einfach und kurz erklärt!
Warum dich das neue Tierschutzgesetz betrifft
Mit den neuen Regelungen hat sich sowohl in der Tierhaltung bei bereits vorhandenen Tieren, bei der Neuanschaffung von Haustieren als auch bei der Züchtung der Haustiere etwas geändert. Wird sich daran nicht gehalten, kann das strafrechtliche Folgen mit sich bringen!
Für alle Hunde gilt nun:
Folgende gesetzliche Vorgaben sind neu hinzugekommen:
- 2 Stunden Praxis für einen Sachkundenachweis sind vorzuweisen (Genaueres dazu lest ihr im nächsten Absatz)
- Verbot von Erwerb, Besitz und Verwendung folgender Dinge:
- Halsbänder mit Zugmechanismus ohne Stopp-Funktion, die das Atmen des Hundes verhindern
- „Haltis“, sowie Maulschlaufen (Tierärzt*innen vorbehalten). Das gilt nun als Tierquälerei und ist strafbar!
Neuanschaffung eines Haustiers
Auch bei der Neuanschaffung eines Haustiers gibt es nun einige Dinge zu beachten und zu erledigen. Folgendes gilt, bevor du deinen neuen Liebling zu Hause willkommen heißt:
- Sachkundenachweis ab 01.07.2026:
- Hunde: 4 Stunden Theorieteil vor der Anschaffung sowie 2 Stunden Praxis danach.
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- Weitere Haustiere: Amphibien, Reptilien oder Papageien (außer Wellensittiche, Nymphensittiche, Plattschweifsittiche und Unzertrennliche) fordern 4 Stunden Theorieteil vor der Anschaffung.
Zu absolvieren ist der Sachkundenachweis im jeweiligen Bundesland, wo der Wohnsitz ist, und wird dann in der Heimtierdatenbank eingetragen. Im Falle eines Umzugs bleibt der Sachkundenachweis gültig, keine Sorge. Bereits abgelegte Sachkundenachweise können von der jeweiligen Landesregierung anerkannt werden, wenn sie den Anforderungen entsprechen. Tun sie das nicht, sind die zwei Stunden Praxis nachzuholen. Welche Anforderungen das genau sind, wird derzeit noch ausgearbeitet, wir halten euch dazu am Laufenden.
- Bei der ersten Kennzeichnung, beim Chippen, sind Tierärzt*innen nun verpflichtet, euer Haustier in der Heimtierdatenbank Das soll zu mehr Schutz und Übersicht führen.
- Wenn du dir ein Haustier zulegst, wo bei der Züchtung, Verkauf oder Haltung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, machst du dich mit strafbar!
Tierzucht, Tierquälerei, Eingriffe und Co
Strengere Regeln für Tierzucht:
Züchter*innen müssen nun mehr Verantwortung übernehmen und genauere Informationen weitergeben, v.a. bei Katzen und Hunden. Regelungen für weitere Haustierarten werden derzeit noch ausgearbeitet.
Tierquälerei
Als Tierquälerei gilt nun auch die Einschränkung normaler körerplicher Funktionen, Fehlen von Haar- und Federkleid, Beschuppung bei Reptilien und Hervorrufen von bestimmten Fehlbildungen. Zudem ist das Entfernen von Vibrissen (Tast- und Sinneshaare bzw. Schnurrhaare) verboten! Lediglich das Kürzen ist in erforderlichem Ausmaß erlaubt, sofern dies bei bestimmten Fellbegebenheiten aus hygienischen Gründen notwendig ist.
Schutz vor illegalem Welpenhandel und Zirkustieren
Der Kauf von illegal gezüchteten und importierten Welpen ist nun strafbar. Auch im Zirkus tut sich ein kleines Bisschen. Nämlich dürfen Kamele und Büffel nicht mehr in Zirkussen gehalten werden.
Qualzuchtkommission was?
Mit 01.01.2025 wurde die Qualzuchtkommission ins Leben gerufen für eine Dauer von 5 Jahren. Diese besteht aus ausgewählten Mitgliedern aus den Bereichen Ethik, Tierzucht, Genetik und klinischen Fachgebieten. Sie soll neue Regeln und Definitionen ins Leben rufen und Zuchtprogramme überwachen. Deren Arbeit kann man auf der Website https://www.qualzuchtkommission.at/informationen-zuechter/ verfolgen. Das erste Treffen findet bereits im Jänner statt-wir dürfen gespannt sein, was die Kommission in Zukunft zum Schutz unserer lieben Tiere so umsetzen wird!
Bereits umgesetzt wurde ein Ausstellungs-, Abbildungs- und Importverbot für Tiere, welche unter Qualzucht fallen oder bei denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden.
Hundehaltegesetz Oberösterreich-das solltest du wissen!
Größeneinteilung
Die 40/20-Regelung teilt nun in große und kleine Hunde ein. Hat dein Hund eine Widerristhöhe (das ist der höchste Teil des Rückens beim Hund) von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg, gilt er als großer Hund. Die offizielle Feststellung machen Tierärzt*innen. Diese Feststellung musst du der Gemeinde bei der Anmeldung innerhalb von zwei Monaten bringen. Ist dein Hund unter 12 Lebensmonaten alt, musst du die Feststellung dann zwischen 12.-14. Lebensmonat bringen.
Wann muss eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abgelegt werden?
Halter*innen großer Hunde müssen nun eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass du dich als Hundehalter*in auskennst, wie du sicher und konfliktfrei im Alltag mit deinem Liebling umgehst und wie du kritische Situationen in der Öffentlichkeit bewältigen kannst und weitere Kriterien, die dabei überprüft werden.
Wenn dein Hund bei der Anmeldung folgendes Alter hat:
- jünger als 12 Monate: ATP bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats
- 12 Monate-8 Jahre: ATP innerhalb von sechs Monaten
- älter als 8 Jahre: du kannst aufatmen, denn dann ist die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht mehr zu erbringen.
- Bei speziellen Rassen (siehe nächster Absatz)
Habt ihr die Prüfung nicht bestanden, gilt dein Hund als auffällig. Was das heißt, findest du weiter unten. Habt ihr die Frist übersehen, in der ihr die Prüfung absolvieren solltet, gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Außerdem folgen Verwaltungsstrafen und im schlimmsten Fall eine Untersagung, dass du den Hund nicht mehr halten darfst. Ausbildungen, deren Inhalte jene der ATP decken, können diese ersetzen-in diesem Fall brauchst du also keine Alltagstauglichkeitsprüfung machen!
Spezielle Rassen
Mit dem neuen Gesetz wurden folgende Hunderassen als “spezielle Rassen” definiert:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- American Pit Bull Terrier
- Tosa Inu und deren Kreuzungen
Diese müssen, unabhängig von Gewicht und Größe, eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren und für sie gilt ab 12 Lebensmonaten immer im öffentlichen Raum eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Eine Befreiung davon kann durch eine verhaltensmedizinische Evaluierung) beantragt werden. Diese Evaluierung darf bei der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Halter*innen müssen mind. 16 Jahre sein, einen Sachkundenachweis vorweisen und als verlässlich gelten (das bezieht sich vor allem auf bestimmte Straftaten und Verurteillungen).
Auffällige Rassen
“Auffällige Rassen” sind Hunde, deren Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht bestanden wurde, welche aggressives Verhalten zeigen oder Menschen verletzen. Was du nun nach der Feststellung “auffällige Rasse” zu tun hast? Jetzt gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie ihr innerhalb von 6 Monaten gemeinsam eine Zusatzausbildung machen müsst. Auch hier müssen Halter*innen mind. 16 Jahre alt sein, als verlässlich (siehe spezielle Rassen) gelten und einen Sachkundenachweis vorlegen können.
Fazit
Da ist noch Luft nach oben! Züchter*innen haben derzeit nur genauere Auflagen für Katzen und Hunde bekommen. Wie ausgeprägt der Schutz der anderen Tierarten sein wird, bleibt derweil fraglich. Ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind leider landwirtschaftliche Nutztiere und Pferde.
Expertentipp:
Den Eintrag in die Heimtierdatenbank kannst du auch selber machen, wenn du Geld sparen möchtest.
Link zur Heimtierdatenbank: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/
Anleitung: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Downloads/Benutzerhandbuch/Benutzerhandbuch.pdf
Bei Unklarheiten frag doch bei deiner Gemeinde nach. Weitere informieren findest du auf folgenden Websites:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/FAQtierschutzgesetz.html
Quellen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541
https://www.qualzuchtkommission.at/informationen-zuechter/
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/FAQtierschutzgesetz.html